Seit jeher verkörpert der BMW 3er sportliches Design und pure Fahrfreude. Diesen Anspruch setzt die neueste Generation der ultimativen Sportlimousine konsequent fort und zeigt damit einmal mehr, wie man sich völlig neu erfindet. Mit der stilprägenden Designsprache steht die Ikone für den Aufbruch in eine neue Ära. Angetrieben wird der BMW 3er von noch stärkeren und effizienteren Motoren. Mehr Leistung. Mehr Reichweite. Mehr Fortschritt. Der BMW 330e.
z.B. BMW 330e Limousine
135 kW (184 PS), Systemleistung 215 kW (292 PS), Saphirschwarz metallic, Modell Sport Line, Steptronic Getriebe mit Doppelkupplung, BMW Individual Dachhimmelanthrazit, Business Paket u. v. m.
Stromverbrauch (kWh/100 km): kombiniert 14,8-13,9, Kraftstoffverbrauch (l/100km): kombiniert: 1,8-1,5. CO2-kombiniert: 41-35 g/km. Energieeffizienzklasse: A+.
Geschäftskunden-Leasingangebot* | ||||||
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Inkl. Wartung & Reparatur. Zzgl. 974,79 EUR Transportpaket Premium.
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* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise zzgl. 19 % MwSt.; Stand 10/2020. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR und 5.000,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 4.500,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR und 3.750,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000,00 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.