Für alle Halter von BMW und MINI Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 4, die ihr Fahrzeug beim BMW Partner in Zahlung geben, gibt es die neue BMW und MINI Umweltprämie* in Höhe von 3.000,00 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW oder MINI Neuwagens bzw. in Höhe von 2.000,00 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW oder MINI Vorführwagens oder BMW oder MINI Jungen Gebrauchten von dem BMW Partner, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140 g/km (kombiniert) gem. NEFZ (korreliert) hat.
Die neue BMW oder MINI Umweltprämie* wird nicht mit anderen bestehenden staatlichen Kaufanreizen verrechnet, wie beispielsweise dem aktuell in Deutschland angebotenen Umweltbonus** beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen, sondern gilt zusätzlich. So sparen Käufer eines neuen BMW i3 insgesamt bis zu 9.000,00 EUR **, bei Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrid insgesamt bis zu 7.500,00 EUR.
Ein BMW oder MINI Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann neuerdings ebenfalls mit dem Umweltbonus** unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt, ähnlich wie bei Neufahrzeugen, eine am Netto-Listenpreis orientierte Wertgrenze. Darüber hinaus darf der BMW oder MINI Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.
Die neue BMW oder MINI Umweltprämie* ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.
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BMW i3
inkl. 6.000,– EUR Umweltbonus**
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,1. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.
MINI Cooper SE
inkl. 6.000,– EUR Umweltbonus**
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 16,8-14,8. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0.
BMW 225xe Active Tourer
inkl. 4.500,– EUR Umweltbonus**
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,9. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,5. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 42.
BMW 330e Limousine
inkl. 3.750,– EUR Umweltbonus**
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,7-1,6. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15-14,8. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 38-36.
BMW 330e Touring
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,1-1,7. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 19,4-15,7. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 48-39. Voraussichtlich verfügbar ab 07/2020. Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte. Die voraussichtlichen Verbrauchswerte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt.
BMW 530e xDrive Limousine
inkl. 3.750,– EUR Umweltbonus**
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,2-2,0. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15,6-15,3. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 50-47.
BMW 530e Touring
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,8-1,6. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 14,5-13,8. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 40-36.
BMW 745e Plug-In-Hybrid
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,2-2,1. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15,5-15,1. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 51-48.
BMW X1 xDrive 25e
inkl. 4.500,– EUR Umweltbonus**
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,9. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,8. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 43.
BMW X3 xDrive 30e
inkl. 3.750,– EUR Umweltbonus**
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,4-2,1. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 17,1-16,4. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 54-48.
BMW X5 xDrive 45e
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,0-1,7. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 23,5-21,3. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 46-38.
MINI Cooper SE Countryman
inkl. 4.500,– EUR Umweltbonus**
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,1-1,9. Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,9-13,5. CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 47-43.
* Die neue BMW oder MINI Umweltprämie in Höhe von 3.000,00 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW oder MINI Neufahrzeugs und in Höhe von 2.000,00 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW oder MINI Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW oder MINI Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der neuen BMW oder MINI Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige BMW Partner ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR und 5.000,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR und 3.750,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000,00 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.