Fahren Sie mit MINI in eine neue Ära – mit dem ersten vollelektrischen MINI. Seine Kombination aus elektrischem Gokart-Feeling und ikonischem MINI Design wird Sie und Ihren Alltag elektrisieren. Jetzt bei uns bestellbar.
z.B. MINI COOPER SE 3-Türer
135 kW (184 PS), Moonwalk Grey metallic, Stoff-/ Leatherettekombination Black Pearl, Multifunktion für Sport-Lederlenkrad, Wärmepumpe, Schnell-Laden Wechselstrom mehrphasig, Schnell-Laden Gleichstrom, Akustischer Fußgängerschutz, Beifahrersitz Höhenverstellbar, Sportsitze für Fahrer u. Beifahrer, LED-Scheinwerfer, Klimaautomatik, DAB-Tuner, eDrive Dienste, Real Time Traffic Information, Apple CarPlay Vorbereitung, Navigationssystem, 16" LM Räder Victory Spoke schwarz u. v. m.
Stromverbrauch (kWh/100km): kombiniert 14,8, CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km, Energieeffizienzklasse A+.
Privatkunden-Finanzierungsangebot* | ||||||||||||||||
nur 290,00 EUR/Monat
Inkl. 19% MwSt. Zzgl. 1.060,00 EUR Transportpaket Premium. |
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Ihren Gebrauchtwagen nehmen wir auch gerne in Zahlung. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie derzeit einen BMW/MINI oder ein anderes Fabrikat fahren.
*Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 07/2020. Wir vermitteln Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Alle Preise inkl. MwSt.,Abbildungen ähnlich, Irrtümer vorbehalten. **Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR und 5.000,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000,00 EUR und 3.750,00 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000,00 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000,00 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt,der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. ***Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.