Mit dem MINI Countryman Plug-In Hybrid, inkl. serienmäßigem Allradantrieb ALL4, genießen Sie die Auswahl zwischen elektrischem Fahrspaß in der Stadt und effizientem Verbrennungsmotor für Ausflüge aufs Land. Entdecken Sie auch den MINI Countryman Plug-In Hybrid in der neuen MINI Untamed Edition, die durch ihr markantes Design, der exklusiven Lackierung Momentum Grey metallic und Akzente in Frozen Bluestone für noch mehr Abenteuerlust sorgt.
Erleben Sie ein sorgenfreies Lademanagement dank MINI Charging – mit Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas – und der MINI App. Damit haben Sie die verbleibende Reichweite, den Ladestatus, nächstgelegene Lade- und Tankmöglichkeiten und viele weitere komfortable Features jederzeit auf Ihrem Smartphone im Griff. Alle wichtigen Informationen zum Laden können Sie hier downloaden:
MEHR ÜBER DIE EDITIONEN ERFAHREN
z.B. MINI Cooper SE Countryman ALL4
162 kW (220 PS), Momentum Grey Metallic, MINI Yours Leather Lounge I Highland Green, 18" Untamed Spoke 2-tone, Automatic Getriebe Steptronic, MINI Untamed Edition, Premium Plus Paket, Komfortzugang, Rückfahrkamera, Navigationssystem, Panorama Glasdach, u. v. m.
Kraftstoffverbrauch gewichtet kombiniert in l/100 km: 2,1 – 1,9 (NEFZ) / 2,1 – 1,7 (WLTP); CO2-Emissionen gewichtet kombiniert in g/km: 48 – 44 (NEFZ) / 47 – 40 (WLTP); Stromverbrauch gewichtet kombiniert in kWh/100 km: 14,8 – 14,1 (NEFZ) / 15,9 – 14,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 44 – 51.
Privatkunden-Finanzierungsangebot* | ||||||||||||||
|
Inkl. 19% MwSt.
Zzgl. 1.090,00 EUR Transportpaket Premium.
Gewerbekunden-Leasingangebot* | ||||||
|
Zzgl. 19% MwSt.
Zzgl. 915,95 EUR Transportpaket Premium.
Haben Sie Interesse an diesem Fahrzeug?
Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie gleich einen Termin.
* Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. 19 % MwSt.; Stand 07/2022. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
** Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
*** Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“).
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“).
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.