
Unser Steuertipp fährt elektrisch
BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 548 km (WLTP); Leistung: 250 kW (340 PS)
Jetzt für noch mehr elektrifizierte BMW Modelle
Dynamisch, emissionsarm und mit elektrisierender Fahrfreude. Erleben Sie die Elektromobilität mit der BMW Modellvielfalt. Unsere BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten.
Profitieren Sie jetzt
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
Große Auswahl. Großer Nutzen
Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die große und immer weiter wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihrer elektrischen Zukunft mit den BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mein Name ist Tarik Maltas und als Großkundenberater bin ich Ihr direkter Ansprechpartner rund um gewerbliche Mobilität. Ich begleite Sie bei der Auswahl, Beschaffung und Betreuung Ihrer Firmenflotte – kompetent, persönlich und lösungsorientiert.
An unseren Standorten in Norderstedt, Ahrensburg, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude und Stade bin ich für Sie da und unterstütze Sie mit individuellen Angeboten und umfassender Beratung.

Mein Name ist Yannick Stölten und ich bin Ihr Ansprechpartner im Bereich Großkunden. Ob Fuhrparklösungen, attraktive Konditionen oder maßgeschneiderte Mobilitätskonzepte – ich betreue Sie persönlich an unseren Standorten in Halstenbek, Elmshorn, Itzehoe, Heide, Quickborn, Kaltenkirchen und Rendsburg.
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre Anforderungen finden – ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Abb. zeigt Sonderausstattung.
BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 17,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 548 km (WLTP); Leistung: 250 kW (340 PS)
Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.